Hörthört! Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Bonn ist im Referat “Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung“ die Funktion einer Referentin / eines Referenten zu besetzen.
Aufgabenbereiche u.a.:
• Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung
• Begleitung des Standortauswahlgesetzes, Mitwirkung bei der Errichtung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung
• Initiierung und Betreuung von Forschungsvorhaben zur Endlagerung
Das klingt ja nach einer schwierigen Aufgabe. Nicht nur, dass die Errichtung eines Amtes ja auch Bautätigkeiten einschließt, auch die Geschichte mit der Endlagerung ist echt tricky. So unser Eindruck. Das der/die ReferentIn das grundsätzlich und allgemein klären soll, also wir sind uns nicht sicher, ob das hinhaut.
Was schreiben sie sonst noch, die Spaßvögel vom BMU?
Anforderungen:
• Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Naturwissenschaften oder Ingenieurswesen mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen
• Gute Kenntnisse über Auswahl von Endlagerstandorten und Methoden zur Sicherheitsbewertung von Endlagern […]
• Breite und fundierte Kenntnisse der nationalen und internationalen Arbeiten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
• Erfahrungen mit der Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung von Strategien […]
• Sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick
• Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft, hohe Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit und Entscheidungsfreude
Okay, Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft – geschenkt. Aber: “Gute Kenntnisse über Auswahl von Endlagerstandorten”!!! Wo sollen die denn bitte bisher gesammelt worden sein?! Aber aus Sicht des BMU ist die Anforderung Durchsetzungsfähigkeit natürlich nachvollziehbar, bei dem ganzen Partizipationsgedöns, was da ins Atomkonfliktbefriedungsgesetz reingeschrieben wurde.
Falls ihr Interesse habt, den Atomstaat mal aus der Nähe kennenzulernen:
Bewerbungen (bitte nicht per E-Mail) mit Lebenslauf, lückenloser übersichtlicher Darstellung des beruflichen Werdegangs und Kopien der Zeugnisse werden unter Angabe der Kennziffer 370 bis zum 26. Juli 2013 (Eingang im Ministerium) an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Arbeitsgruppe ZG I 1, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn erbeten. Es wird anheim gestellt, ggf. auch außerberuflich erworbene Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben, die für die Auswahlentscheidung relevant sein könnten.
Was wohl mit dem letzten Satz gemeint ist?