Debatte: Stilllegung & Abriss von Atomkraftwerken – wohin mit dem Atommüll?

vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim

Atomkraftwerke abschalten und dann? Was tun mit den radioaktiven Brennstäben, was tun mit den radioaktiv verstrahlten Anlagenteilen, den Gebäuden, den tausenden von Tonnen mit radioaktivem Metall, Beton und Kunststoffen? Zusätzlich haben Neckarwestheim und Philippsburg (wie die anderen AKW-Standorte) ein Standortzwischenlager, dort steht der hochradioaktive Atommüll in CASTOREN, bisher genehmigt für 40 Jahre und dann? Die Betreiber der Atomkraftwerke und die Aufsichtsbehörden wollen nach dem Abschalten der Atomkraftwerke einen angeblichen Rückbau zur „grünen Wiese“. Dies ist nur unter Billigung einer gesundheitsgefährlichen Strahlenbelastung der Umwelt und der Bevölkerung möglich. Radioaktiv verstrahlte Anlagenteile werden „freigeputzt und freigemessen“, um einen Rückbau überhaupt durchführen zu können. So nicht! Es ist vollkommen ungeklärt, wohin mit dem ganzen „atomaren Rückbau-Müll“.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen kann nicht den Betreibern überlassen werden, da sie Profitinteressen immer über die Sicherheit stellen werden. Es darf keinen weiteren unverantwortlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen zu Lasten unserer Gesundheit geben. Atommülltransporte von A nach B oder von A nach unbekannt, die dann als sichere Entsorgung verkauft werden. Der Atommüll bleibt am Standort.

Wir fordern, dass die Betreiber unter strenger Aufsicht bereits in der Nachbetriebsphase, noch vor der Stilllegung, ein radioaktives Gesamtkataster der Anlage erstellen müssen: welche Teile der Anlage in welchem Umfang radioaktiv belastet sind. Im Kataster muss auch eine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars der Anlage enthalten sein. Es muss eine Gesamtliste der zu erwartenden radioaktiven Abfallmengen erstellt werden.
Die heutige Praxis des „Rückbaus“ und das bisherige Vorgehen der Aufsichtsbehörden beim Abriss von Atomkraftwerken lehnen wir ab.

Es kann nicht sein, dass der Anlagenbetreiber allein entscheidet, was der richtige Weg ist. Es kann nicht sein, dass es nur bei dem ersten Verfahren zur Stilllegung eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit gibt. Siehe Abriss AKW Obrigheim. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung muss zukünftig bei jedem Entscheidungs- und Genehmigungsschritt der Aufsichtsbehörden durchgeführt werden. Und jeder Schritt des Abrisses und des Umganges mit dem Müll und Abrissmaterial muss öffentlich bekannt gemacht werden.

Die bisherige gesundheitsgefährdende Praxis des „Freimessens und das Freiputzen“ von radioaktiven Anlagenteilen und von Abbruchmaterial bis unter sogenannte Grenzwerte darf nicht mehr stattfinden. Denn das Abwaschen der Radioaktivität mit chemischen Mitteln führt nicht zu einem Verschwinden oder Verringern der Radioaktivität. Sie reichert sich dann nur an einem anderen Ort, in einem anderen Stoff wie beispielsweise Wasser an. Die gesundheitliche Gefährdung durch das Radionuklid gemäß seiner physikalischen Halbwertszeit bleibt unvermindert bestehen. Auch bei einer Unterschreitung von „Grenzwerten“ besteht weiterhin eine Strahlengefahr, die beispielsweise Krebs oder Leukämie auslösen kann.

Deshalb fordern wir, dass zunächst ein Einschluss der Anlagen erfolgen muss. Dies ermöglicht die weitere Kontrolle der radioaktiven Gefährdungen, die noch jahre- und jahrzehntelang durch das Atomkraftwerk bestehen. Erst so ist es möglich, anhand des radioaktiven Gesamtkatasters das langfristige Vorgehen transparent und öffentlich festzulegen.

·    Der Atommüll bleibt bis zur Klärung der langfristigen weiteren Aufbewahrung vor Ort
·    Vorrangiges Ziel ist es, die Biosphäre vor radioaktiven Emissionen zu schützen

Endlagersuchgesetz – nicht mit uns!

Auf Initiative der Grünen und mit aktiver Unterstützung der SPD will die schwarz/gelbe Bundesregierung das strittigste aller Atomthemen in der Öffentlichkeit vom Tisch bekommen: was geschieht mit dem für Jahrtausende strahlenden Atommüll?
In vertraulichen Gesprächen mit dem neuen Umweltminister Altmeier haben Gabriel/SPD und Trittin/Grüne den Weg zu einem Endlagersuchgesetz vereinbart. Damit soll vorgetäuscht werden, dass ein sicheres Endlager für den hochradioaktiven Atommüll gefunden werden kann, wenn man es nur „richtig sucht“! So soll der bisherige unverantwortliche Betrieb von Atomanlagen nachträglich legitimiert werden. Es wird der Weiterbetrieb von Atomanlagen, die weitere Atommüllproduktion und die unverantwortliche Lagerung von Atommüll verharmlost.
Nicht mit uns! Zuerst muss sicher gestellt werden, dass keine weitere Atommüllproduktion mehr stattfinden kann.
Abschalten sofort – Atomausstieg jetzt!

Wir lehnen sowohl das Vorgehen wie auch das geplante Endlagersuchgesetz in dieser Form ab. Bereits nach Fukushima gab es eine Ethikkommission der Bundesregierung. Dies mit dem Ziel durch ein Moratorium Zeit zu gewinnen und einen sofortigen Atomausstieg zu verhindern. Jetzt hat die Allparteien-Koalition aus CDU, FDP, SPD und den Grünen das sogenannte Endlagersuchgesetz beschlossen. Unter Federführung einer politisch bestimmten Enquete-Kommission sollen innerhalb von 2 Jahren die Kriterien für ein „geeignetes Endlager“ definiert werden. Ohne rechtliche Verbindlichkeit. Die Gesetzgebung erfolgt anschließend durch den Bundestag und den Bundesrat wieder nach rein politischen Gesichtspunkten. So nicht!

Noch ist nicht absehbar, was die beste weitere Vorgehensweise mit dem noch für Jahrtausende strahlenden Atommüll ist. Eine Wahlperiode geht über vier Jahre. Eine Gefährdung durch den hochradioaktiven Atommüll besteht für hunderttausende von Jahren. Das geplante Endlagersuchgesetz gaukelt nur eine politisch motivierte Schein-Lösung des Problems vor.

In den Salzstock der ASSE tritt Wasser ein. Die 126.000 Fässer aus dem Atommülllager ASSE müssen dringend zurückgeholt werden. Sie wurden dort auch unter Angabe von falschen Daten zur Radioaktivität eingelagert. Es droht eine radioaktive Verseuchung des Salzstocks und des Grundwassers. Wohin damit?
Das Atommülllager Morsleben ist einsturzgefährdet, wurde mit viel Geld notdürftig saniert. Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen mit dem eingelagerten Atommüll wird seit Jahren verschoben und vertagt.
In das Atommülllager Schacht Konrad sollen über 300.000 m³ an radioaktiven Abfällen eingelagert werden. Dabei entspricht der Langzeitsicherheitsnachweis in den Antragsunterlagen zur Genehmigung nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Forschung. Auch kann eine Grundwasserbelastung nicht ausgeschlossen werden.
Der Salzstock Gorleben wurde aus rein politischen Gründen (ehemaliges Zonenrandgebiet) ausgewählt. Schon lange steht fest, dass er unter anderem wegen eines fehlenden Deckgebirges ganz sicher nicht geeignet ist.

  • Weg mit diesem Endlagersuchgesetz – Gorleben muss vom Tisch!
  • Die gesamte bisherige Konzeption eines zentralen „Endlagers“ ist zu begraben. Denn ein „sicheres zentrales Endlager“ für den hochradioaktiven Atommüll wird es nie geben!
  • Es darf nie ein „Eingraben“ des Atommülls ohne Rückholbarkeit geben. Er muss ständig überwacht werden und behandelbar bleiben.
  • Keine weiteren Atommülltransporte, der Atommüll bleibt an den AKW-Standorten!

– Info:
Dieses Flugblatt könnt ihr ab sofort auch in größeren Mengen beim Aktionsbündnis per Email bestellen.
(Hier findet Ihr die pdf-Version.)
Das Flugblatt basiert auf dem Positionspapier der südwestdeutschen anti-akw-Initiativen vom Oktober 2012

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